Eine Rechnung ausstellen heißt mehr, als ein Formular auszufüllen. Der Beleg soll für Kunde und Buchhaltung verständlich sein, eine eindeutige Nummer tragen und den richtigen Geschäftsvorgang beschreiben. Lucanto hilft beim technischen Ablauf; die steuerliche Einordnung müssen Sie für Ihr Land und Ihren Umsatz prüfen.
Was Sie vorab bereithalten
Sie brauchen Ihre Unternehmensangaben, die Daten des Kunden, eine verständliche Beschreibung der Lieferung oder Leistung und die vereinbarten Preise. Klären Sie außerdem Währung, Zahlungsziel und die zutreffende steuerliche Behandlung. Wenn Sie einen neuen Nummernkreis verwenden, prüfen Sie sein Format und seinen Startwert vor der ersten Ausstellung.
Für Unternehmen aus der Slowakei und Tschechien kann Lucanto Kundendaten aus Registern ergänzen. Bei Kunden aus Deutschland, Österreich oder anderen Ländern sollten Sie die Daten selbst eintragen und anhand einer verlässlichen Quelle prüfen. Die Sprachwahl der Oberfläche ersetzt diese Kontrolle nicht.
Entwurf erstellen und prüfen
Wählen Sie den Kunden und erfassen Sie jede Position mit Beschreibung, Menge und Preis. Prüfen Sie den Gesamtbetrag und ob die Angaben zur Steuer zu Ihrem Fall passen. Rechnungsdatum und Leistungsdatum sind nicht immer identisch; verlassen Sie sich nicht auf einen automatisch übernommenen Tag, wenn die Leistung früher oder später erbracht wurde.
Ein Entwurf erhält noch keine endgültige Nummer. Sie können ihn korrigieren, bevor Sie ihn ausstellen. Beim Ausstellen vergibt Lucanto die nächste Nummer des gewählten Kreises. Die Anleitung zu Nummernkreisen erklärt, wie Sie das Format und die Folge festlegen.
Versenden und Zahlung verfolgen
Laden Sie die fertige Rechnung als PDF herunter oder senden Sie sie per E-Mail. Bewahren Sie den Beleg und den Versandzusammenhang auf. In Lucanto sehen Sie anschließend, ob die Rechnung offen, teilweise bezahlt oder beglichen ist. Der Rechnungsstatus trennt dabei den Belegstand vom Zahlungsstand.
Eine PDF-Rechnung ist nicht automatisch eine strukturierte E-Rechnung. Ob Sie ein bestimmtes E-Rechnungsformat verwenden müssen, hängt von den geltenden Regeln für Ihr Land und Ihren Geschäftsfall ab. Vermeiden Sie auch pauschale Aussagen wie „ohne Umsatzsteuer“, solange die steuerliche Grundlage nicht geklärt ist.
Wenn später etwas geändert werden muss
Überschreiben Sie eine bereits versandte Rechnung nicht stillschweigend. Dokumentieren Sie die Änderung und halten Sie den Bezug zum Original fest. Welche Form als Storno, Berichtigung oder anderer Korrekturbeleg richtig ist, erläutert Ihre Steuerberatung für den konkreten Fall. Lucanto bietet dafür verknüpfte Dokumente und einen nachvollziehbaren Statusverlauf.