Vom Angebot bis zur Zahlung
Belegarten im Überblick zu behalten hilft, wenn ein Auftrag nicht mit einer einzigen Rechnung endet. Ein Angebot hält Preis und Leistung vorab fest. Eine Zahlungsaufforderung oder ein Anzahlungsbeleg betrifft Geld, das vor der abschließenden Leistung fließt. Die Rechnung erfasst den abzurechnenden Vorgang. Ändert sich später etwas, braucht es einen dokumentierten Korrekturweg.
Anzahlung und Schlussrechnung
Eine Pro-forma-Rechnung oder Zahlungsaufforderung kann dem Kunden die geplante Zahlung mitteilen. Ein steuerlich relevanter Anzahlungsbeleg ist nicht in jedem Land dasselbe. Gerade bei vereinnahmten Anzahlungen können besondere Steuerzeitpunkte und Pflichtangaben gelten. Vermischen Sie daher nicht die bloße Zahlungsaufforderung mit einer tatsächlich erforderlichen Rechnung. Mehr dazu auf der Seite Anzahlung und Pro-forma-Rechnung.
Bereits ausgestellte Belege korrigieren
Wird eine Lieferung zurückgegeben oder ein Preis nachträglich geändert, sollte die ursprüngliche Rechnung erkennbar bleiben. Ein Korrekturbeleg verweist auf sie und dokumentiert die Änderung. Begriffe wie „Gutschrift“, „Storno“ und „Rechnungskorrektur“ werden in Deutschland und Österreich nicht immer gleich verwendet. Unsere Seite zur Rechnungskorrektur beschreibt den allgemeinen Ablauf, nicht eine einheitliche Rechtsregel für beide Länder.
Lucanto kann Dokumenttypen und ihre Beziehungen verwalten. Die Auswahl des passenden Belegs und die steuerliche Einordnung bleiben eine Frage des konkreten Geschäftsfalls.