# Rechnungskorrektur: ausgestellte Rechnungen ändern

Quelle: https://lucanto.eu/de/rechnungskorrektur
Aktualisiert: 2026-09-20

Eine Rechnungskorrektur dokumentiert, was sich an einer bereits ausgestellten Rechnung ändert – etwa nach einer Rückgabe, einem Preisnachlass oder einem Fehler. Der neue Beleg sollte die ursprüngliche Rechnung eindeutig nennen und die Änderung verständlich zeigen. Ob dafür Gutschrift, Storno, Berichtigung oder ein anderer Beleg richtig ist, hängt von Land und Sachverhalt ab.

<div class="prose-lc max-w-3xl">

## Warum ein eigener Korrekturvorgang wichtig ist

Eine **Rechnungskorrektur** hält fest, warum eine bereits ausgestellte Rechnung nicht mehr den vereinbarten oder tatsächlichen Vorgang abbildet. Häufige Gründe sind zurückgegebene Ware, eine stornierte Teilleistung, ein nachträglicher Nachlass oder ein falscher Betrag. Die ursprüngliche Rechnung sollte nicht unbemerkt durch eine neue Datei ersetzt werden: Sonst fehlt Kunden und Buchhaltung der Zusammenhang.

## Inhalt und Nummerierung

Ein Korrekturbeleg braucht einen eindeutigen Bezug zum Original. Beschreiben Sie, welche Position betroffen ist und um welchen Betrag sie sich ändert. Dokumentieren Sie eigene Nummer und Datum. Lucanto kann Dokumente miteinander verknüpfen und eigene Nummernserien verwenden. Ob das Dokument steuerlich als Storno, Berichtigung, Gutschrift oder anders zu behandeln ist, prüfen Sie nach den Regeln Ihres Landes.

## Deutschland und Österreich nicht gleichsetzen

Der alltagssprachliche Begriff „Gutschrift“ ist besonders missverständlich. Er kann eine Verringerung einer Forderung meinen, hat aber in bestimmten steuerrechtlichen Zusammenhängen eine speziellere Bedeutung. Auch für den Zeitpunkt einer Umsatzsteuerkorrektur gibt es keine pauschale Regel für beide Länder. Diese Seite erklärt den nachvollziehbaren Produktablauf, nicht die rechtliche Einordnung Ihres Falls.

</div>
